Jeder, der ein Haus baut oder gebaut hat oder kauft oder gekauft hat, stellt die Finanzierung meistens nicht nur auf einen Fuß, sprich ein Kreditvertrag mit einem Kreditinstiut. Häufig werden dafür auch Bausparverträge eingesetzt.
Damit die Bausparkassen einem Kunden das Bauspardarlehen zur Verfügung stellen möchten sie in der Regel ein Wertgutachten. Dieses lassen sie sich mit einer Gebühr dann vom Kunden entlohnen.
Nun gibt es in der Süddeutschen Zeitung vom 13.11.2007 den Bericht wonach
Laut eines Urteils des Landgerichts Stuttgart (AZ 20 O 9/07) ist es aber unzulässig, dass Bausparkassen ihren Kunden diese Gebühren in Rechnung stellen.
Jetzt sehe ich nicht nur blau, sondern auch, dass einige blaue DM-Scheine sowie Euros wieder in meinem Protomonaie landen könnten. 🙂
Da werde ich doch gleich mal bei den nun gelb gewordenen Unternehmen meine Ansprüche geltend machen.
Bevor nun eine riesige Klagewelle auf die Unternehmen zurollt, wäre eine Handlung wie sie seinerzeit von den Sparkassen bei den ungerechtfertigt berechneten Zinsen vorgenommen wurde, doch wünschenswert. Da gab es ohne Murren oder Anspruchsstellung der betroffenen Kunden ja auch das Geld zurück.
Schön wäre es gewesen, solch einen Bericht auch in den hier örtlichen News zu finden. Die NW-News vom 13.11.2007 berichten darüber, wie Bausparer von „windigen Personen“ ausspioniert wurden.