EnEV und Heizlast sind Begriffe, die viele schon gehört haben. Kennen oder die Regelungen verstehen und sie auseinander zu halten erscheint im ersten Moment schwierig.
Jeder, der ein Haus bauen möchte oder besitzt, wird mit der EnEV konfrontiert. EnEV ist die Abkürzung für die Energie-Einspar-Verordnung. Eine Neufassung ist für 2007 in der Vorbereitung.
Aufgrund dieser Verordnung soll die Primärenergie erfasst werden, welche ein Gebäude benötigt für Wärme, Heisswasser und Strom zu seiner Nutzung, einschließlich der dafür an anderen Orten eingesetzten Energie. Viele Kriterien spielen dabei eine Rolle. In erster Linie soll damit einer Vergleichbarkeit der Gebäude erreicht werden. Deshalb wird eine einheitliche Temperatur zugrundegelegt. Gleichzeitig gibt sie aber auch Werte vor, die bei einem Neubau oder Änderungen an bestehenden Gebäuden nicht überschritten werden dürfen.
Wie das Ziel des Erreichens oder Unterschreiten des zulässigen Primärenergiewertes bewerkstelligt wird, wird nicht vorgegeben. Die Auswahl, wie die Gebäudehülle erstellt wird und welche Heizungsart gewünscht wird, bleibt erhalten. Der Vielfalt sei Dank. So kann jeder die Baumaterialien einsetzen, welche ihm zusagen. Nur am Ende dieser Kombination ist die Einhaltung des Jahres-Primärenergiebedarfes erforderlich. Hilfestellung bei der Auswahl der einzelnen Komponenten bekommt man vom Architekten, Bauträger oder Fertighaus-Hersteller.
In dieser EnEV-Berechnung wird neben dem Jahres-Primärenergiebedarfes auch noch ein Endenergiebedarf mit einem „theoretischen Verbrauch“ angegeben.
Dieser Endenergiebedarf ist wirklich nicht mit dem tatsächlichen Verbrauch nach dem Bezug des Hauses zu vergleichen. Der Berechnung ist es egal, ob das Haus z.B. auf dem kühlen Brocken steht oder in einer geschützten Rheintal-Lage. In der Realität dürften sich jedoch die Kosten für die Heizung im Winter erheblich unterscheiden. Dieses beruht auf den örtlichen klimatischen Bedingungen.
Um die Verwirrung noch größer zu machen, enthält die EnEV-Berechnung auch noch die Berechnung für den Wärmedarf der Heizungsanlage. Dort wird die maximale Heizleistung angegeben.
Diese Angaben, bezüglich des Verbrauches und der Heizleistung der benötigten Heizungsanlage, sind also nicht besonders hilfreich bei der wirklich benötigten Heizung.
Zur Verdeutlichung hier unser Beispiel:
EnEV-Berechnung maximale Heizleistung: 10.39 kW
Heizungsbauer Norm Heizlast: 8.4 kW
Eingebaute Anlage: Logamax Plus BG 132 16/24/24 mit einer Leistung von 16 kW-Heizleistung für den Heizungsbedarf und 24 kW bei Warmwasser-Vorrang. 8)
Das Ergebis, bei einem Vergleich der drei Leistungsgrößen der Heizung , löst eigentlich nur eine große Verwirrung bei mir aus. Eines aber steht fest, unsere eingebaute Heizung hat eine Leistungsgröße, wo die konkrete Lage des Hauses egal ist. Es wird garantiert immer warm im Haus.
Für die Berechnung, welche Leistungsgröße die Heizungsanlage haben muss, ergibt sich nur aus einer Heizlastberechnung. In dieser Heizlastberechnung wird der Wärmebedarf eines jeden einzelnen Raumes ermittelt. Hierbei wird die Wohnraumtemperatur von 21° oder die Wunschtemperatur für die Räumlichkeiten sowie für das Bad 24° Celsius berücksichtigt. Auch fliessen in diese Berechnung die örtlichen klimatischen Bedingungen ein.